Ein dreijähriger Junge wird mit Schmerzen am linken Oberarm vorgestellt; die Begleitperson gibt einen Sturz vom Sofa an. Das Röntgenbild zeigt eine geschlossene, nicht dislozierte Spiralfraktur des linken Humerusschaftes. Weil der angegebene Hergang die Verletzung nicht erklärt, wird das Kind stationär aufgenommen; weitere Verletzungen werden nicht gefunden. Nach Abklärung durch die Kinderchirurgen und den Sozialdienst stellen die behandelnden Ärzte die Diagnose einer körperlichen Kindesmisshandlung, das Jugendamt wird eingeschaltet. Der Arm wird in einem Oberarmgips ruhiggestellt. Das Kind wird nach sechs Tagen in die Obhut einer Pflegefamilie entlassen.