Ein 31-jähriger Industriemechaniker wird bei der Arbeit von austretendem heißem Dampf getroffen. Er hat Verbrennungen Grad 2b an der linken Hand (etwa 2 % der Körperoberfläche) und am linken Oberschenkel (etwa 6 % der Körperoberfläche). Die Verbrennung der Hand wird als transplantationspflichtig beurteilt; die Verbrennung am Oberschenkel soll ohne Transplantation unter konservativer Behandlung abheilen. Nach Schmerztherapie und Überwachung wird er am zweiten Tag zur Hauttransplantation in eine handchirurgische Klinik verlegt.