Eine 45-jährige Patientin ist nach einer über Jahre fortschreitenden Innenohrschwerhörigkeit auf beiden Ohren an Taubheit grenzend schwerhörig; Hörgeräte helfen nicht mehr ausreichend. Sie wird zur Einführung eines Kochleaimplantates am rechten Ohr aufgenommen. Eingesetzt wird ein Implantat mit Einzelelektrode, ein Erhalt des Restgehörs wird nicht angestrebt. Das linke Ohr bleibt mit einem Hörgerät versorgt.