DKR 2018

Deutsche Kodierrichtlinien

DKR 2018

0401hDiabetes mellitus
Typen des Diabetes mellitus Es gibt verschiedene Typen des Diabetes mellitus, die in der ICD10GM wie folgt klassifiziert sind: E10.– Diabetes mellitus, Typ 1 E11.– Diabetes mellitus, Typ 2 E12.– Diabetes mellitus in Verbindung mit Fehl- oder Mangelernährung (Malnutrition) E13.– Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus E14.– Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus O24.0 bis O24.3 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehend O24.4 Gestationsdiabetes P70.0 Syndrom des Kindes einer Mutter mit gestationsbedingtem Diabetes mellitus P70.1 Syndrom des Kindes einer diabetischen Mutter P70.2 Diabetes mellitus beim Neugeborenen R73.0 Abnormer Glukosetoleranztest Anmerkung: Die Behandlung mit Insulin bestimmt nicht den Diabetes-Typ und ist kein Nachweis einer Insulinabhängigkeit. Die Kategorien E10–E14 verschlüsseln an 4. Stelle mögliche Komplikationen (z.B. Koma, Nierenkomplikationen). An 5. Stelle steht 0 für nicht als entgleist bezeichneten Diabetes mellitus, 1 für als entgleist bezeichneten Diabetes mellitus, 2 für Diabetes mellitus mit sonstigen multiplen Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet, 3 für Diabetes mellitus mit sonstigen multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet, 4 für Diabetes mellitus mit diabetischem Fußsyndrom, nicht als entgleist bezeichnet oder 5 für Diabetes mellitus mit diabetischem Fußsyndrom, als entgleist bezeichnet. Die fünften Stellen 0 und 1 sind mit den vierten Stellen „.2-.6“ sowie „.8“ und „.9“ zu benutzen. Die fünften Stellen 2-5 gelten ausschließlich für die vierte Stelle „.7“. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Kombinationen der jeweiligen 4-stelligen Kodes mit den 5. Stellen medizinisch sinnvoll sind. Diabetes mellitus durch Fehl- oder Mangelernährung Diabetes mellitus durch Mangelernährung kommt überwiegend bei Patienten aus Entwicklungs­ländern vor. Er tritt mit oder ohne offensichtliche Merkmale einer Pankreaserkrankung auf und ist im Wesentlichen eine klinische Diagnose. Ein Diabetes mellitus im Rahmen eines meta­bolischen Syndroms ist hierunter nicht zu verschlüsseln. Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen Bei Vorliegen eines Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen ist zunächst ein Kode aus E13.– Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus Inkl.: Pankreopriver Diabetes mellitus gefolgt von dem Kode E89.1 Hypoinsulinämie nach medizinischen Maßnahmen zu verschlüsseln. Entgleister Diabetes mellitus Weder bei Diabetes mellitus Typ 1 noch bei Diabetes mellitus Typ 2 ist der Blutzuckerspiegel zum Zeitpunkt der Aufnahme als Kontrollindikator für die Diagnose „entgleister Diabetes mellitus“ zu nehmen. Die Einstufung als „entgleist“ oder „nicht entgleist“ wird generell in Kenntnis des gesamten Behandlungs­verlaufs vorgenommen (retrospektiv). Der Begriff „entgleist“ bezieht sich dabei auf die Stoffwechsellage. Hauptdiagnose Diabetes mellitus mit Komplikationen Liegt eine Form des Diabetes mellitus vor, die mit einem Kode aus E10.− bis E14.− verschlüsselt wird, und bestehen Komplikationen des Diabetes, so ist für die korrekte Verschlüsselung zunächst festzustellen, ob - die Behandlung der Grunderkrankung Diabetes mellitus oder - die Behandlung einer oder mehrerer Komplikationen hauptsächlich die stationäre Aufnahme veranlasst hat. Des Weiteren ist für die Kodierung von Bedeutung, wie viele Komplikationen des Diabetes mellitus vorliegen, und ob diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen. Sofern die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird und nur eine Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus vorliegt, ist E10–E14, vierte Stelle „.6“ zu kodieren (siehe Beispiel 2) (Siehe anders lautende Regelung zur Nebendiagnose auf Seite 81). Außerdem ist ein Kode für die Manifestation anzugeben, sofern diese die Nebendiagnosedefinition erfüllt (siehe Beispiel 3). Durch diese Kodierung wird angezeigt, dass eine bekannte, nicht behandlungsbedürftige Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus vorliegt, die die Kriterien der Neben­diagnosen­definition nicht erfüllt und somit nicht gesondert kodiert wird. Hinweis: In diesem Fall wird für die 4. Stelle des Diabetes-Kodes „.6“ gewählt, um durch diese Kodierung die Behandlung eines entgleisten Diabetes mellitus von der Behandlung einer Kompli­kation (Manifestation) zu unterscheiden (siehe auch Beispiel 6) und um dadurch eine sach­gerechte Eingruppierung im DRG-System zu erreichen. Diese Kodieranweisung stellt somit eine Ausnahme zu den Regeln der ICD10 zur Verschlüsselung des Diabetes mellitus dar. Sofern die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird und multiple Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen, ohne dass die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10–E14, vierte Stelle „.7“ zu kodieren. Außerdem sind die Kodes für die einzelnen Manifestationen anzugeben, sofern diese der Neben­diagnosendefinition entsprechen. Sofern Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen und die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10–E14, vierte Stelle entsprechend dieser Manifestation, zu kodieren gefolgt vom entsprechenden Kode für diese Manifestation. Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern sie der Nebendiagnosen­definition entsprechen. Sofern multiple Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen und die Behandlung mehrerer Manifestationen im Vordergrund steht, ist entsprechend der Regelung zu „zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“ in der DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) zu verfahren. Somit ist die vierte Stelle des Kodes aus E10–E14 entsprechend der Manifestation zu wählen, die vom behandelnden Arzt als die am besten der Hauptdiagnosendefinition entsprechende ausgewählt wurde. Zudem ist der entsprechende Kode für diese Manifestation anzugeben. Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern sie der Nebendiagnosendefinition entsprechen. Diabetes mellitus als Nebendiagnose Wenn die stationäre Aufnahme aus einem anderen Grund als dem Diabetes mellitus erfolgt ist, so ist für die korrekte Verschlüsselung von Bedeutung, - ob der Diabetes mellitus die Nebendiagnosendefinition erfüllt, - ob Komplikationen des Diabetes mellitus vorliegen und - ob diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen. Wenn der Diabetes mellitus die Nebendiagnosendefinition erfüllt, so ist dieser zu kodieren. Liegen Komplikationen (Manifestationen) vor, ist bei einem Kode aus E10–E14 die vierte Stelle entsprechend der Manifestation(en) zu verschlüsseln. Außerdem sind die Manifestation(en) anzugeben, sofern diese die Nebendiagnosedefinition erfüllen. Abweichend von den Regelungen zur Hauptdiagnose Diabetes mellitus ist jedoch - nicht .6 als vierte Stelle zu erfassen, wenn ein spezifischerer Kode für eine einzelne Komplikation gewählt werden kann, bzw. - bei multiplen Komplikationen stets mit vierter Stelle .7 zu kodieren. Spezifische Komplikationen des Diabetes mellitus Generell sind bezüglich der Kodierung von Komplikationen des Diabetes mellitus die vorher­gehenden Absätze zu beachten. Akute metabolische Komplikationen­ Ein Diabetes mellitus mit (Keto-)Azidose ist mit E10–E14, vierte Stelle „.1“ zu verschlüsseln. In wenigen Fällen diabetischer Azidose können Ketoazidose und Laktatazidose bei dem gleichen Patienten beobachtet werden. In diesen Fällen ist zu kodieren: E10–E14, vierte und fünfte Stelle „.73“ („…, mit sonstigen multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet“). Nierenkomplikationen­ Nierenerkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als „Diabetes mellitus mit Nierenkomplikationen“ E10†–E14†, vierte Stelle „.2“ zu verschlüsseln. Außerdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern diese der Nebendiagnosendefinition entspricht. Dies ist für die nachfolgenden Beispiele zu beachten. Diabetische Augenerkrankungen Augenerkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als „Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen“ E10†–E14†, vierte Stelle „.3“ zu verschlüsseln. Außerdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern diese der Nebendiagnosendefinition entspricht. Dies ist für die nachfolgenden Beispiele zu beachten. Diabetische Retinopathie E10†–E14†, vierte Stelle „.3“ Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen H36.0* Retinopathia diabetica Eine diabetische Retinopathie mit Retina-(Makula-)Ödem ist wie folgt zu kodieren: E10†–E14†, vierte Stelle „.3“ Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen H36.0* Retinopathia diabetica H35.8 Sonstige näher bezeichnete Affektionen der Netzhaut Wenn die diabetische Augenerkrankung eine Erblindung oder geringes Sehvermögen zur Folge hat, wird zusätzlich ein Kode der Kategorie H54.– Blindheit und Sehbeeinträchtigung zugewiesen. Katarakt Eine diabetische Katarakt wird nur dann kodiert, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen der Katarakt und dem Diabetes mellitus besteht: E10†–E14†, vierte Stelle „.3“ Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen H28.0* Diabetische Katarakt Wenn kein kausaler Zusammenhang besteht, sind Katarakte bei Diabetikern wie folgt zu kodieren: der zutreffende Kode aus H25.– Cataracta senilis oder H26.– Sonstige Kataraktformen sowie die entsprechenden Kodes aus E10–E14 Diabetes mellitus. Neuropathie und Diabetes mellitus Neurologische Erkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als „Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen“ E10†–E14†, vierte Stelle „.4“ zu verschlüsseln. Außerdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern diese der Nebendiagnosendefinition entspricht. Dies ist für die nachfolgenden Beispiele zu beachten. Diabetische Mononeuropathie E10†–E14†, vierte Stelle „.4“ Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen G59.0* Diabetische Mononeuropathie Diabetische Amyotrophie E10†–E14†, vierte Stelle „.4“ Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen G73.0* Myastheniesyndrome bei endokrinen Krankheiten Diabetische Polyneuropathie E10†–E14†, vierte Stelle „.4“ Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen G63.2* Diabetische Polyneuropathie Periphere vaskuläre Erkrankung und Diabetes mellitus Periphere vaskuläre Erkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als „Diabetes mellitus mit peripheren vaskulären Komplikationen“ E10†–E14†, vierte Stelle „.5“ zu verschlüsseln. Außerdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern diese der Nebendiagnosendefinition entspricht. Dies ist für das nachfolgende Beispiel zu beachten (Siehe hierzu auch Beispiel 5). Diabetes mellitus mit peripherer Angiopathie E10†–E14†, vierte Stelle „.5“ Diabetes mellitus mit peripheren vaskulären Komplikationen I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten Diabetisches Fußsyndrom Die Diagnose „Diabetischer Fuß“ wird kodiert mit E10–E14, vierte und fünfte Stelle „.74“ Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fußsyndrom, nicht als entgleist bezeichnet oder „.75“ Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fußsyndrom, als entgleist bezeichnet. Die Kodes für die vorhandenen Manifestationen, z.B. G63.2* Diabetische Polyneuropathie, I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten sind danach anzugeben. Alle vorliegenden Manifestationen und Komplikationen sind zu kodieren, wenn sie der Definition einer Nebendiagnose entsprechen. Die folgende Liste gibt eine Auswahl von Diagnosen wieder, die zum klinischen Bild des „diabetischen Fußsyndroms“ gehören können: Metabolisches Syndrom Bei Vorliegen eines „metabolischen Syndroms“ sind die vorliegenden Komponenten des Syndroms einzeln zu kodieren (s.a. DKR D004 Syndrome (Seite 11)). Störungen der inneren Sekretion des Pankreas Die Kodes E16.0 Arzneimittelinduzierte Hypoglykämie ohne Koma E16.1 Sonstige Hypoglykämie E16.2 Hypoglykämie, nicht näher bezeichnet E16.8 Sonstige näher bezeichnete Störungen der inneren Sekretion des Pankreas E16.9 Störungen der inneren Sekretion des Pankreas, nicht näher bezeichnet sind bei Diabetikern nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.