DKR 2015

Deutsche Kodierrichtlinien

DKR 2015

P015mOrganentnahme und Transplantation
Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch. 1. Untersuchung eines potenziellen Organ- oder Gewebespenders Wird ein potenzieller Spender zu Voruntersuchungen vor einer möglichen Lebendspende stationär aufgenommen, ist als Hauptdiagnose Z00.5 Untersuchung eines potentiellen Organ- oder Gewebespenders zu kodieren, sofern die Organ- oder Gewebeentnahme nicht während desselben statio­nä­ren Aufenthaltes erfolgt. Kodes aus Z52.– Spender von Organen und Gewebe sind nicht anzugeben. 2. Lebendspende Für Lebendspender, die zur Spende von Organen oder Gewebe aufgenommen werden, ist als Hauptdiagnose ein Kode aus Z52.– Spender von Organen und Gewebe anzugeben, wenn während desselben stationären Aufenthaltes die Organ- oder Gewebe­entnahme durchgeführt wird. Ebenfalls sind die entsprechenden Prozedurenkodes zur Entnahme des Transplantates zu kodieren (siehe auch folgende Tabelle). Bei autogener Spende und Transplantation während eines stationären Aufenthaltes sind Kodes aus Z52.– Spender von Organen und Gewebe nicht anzugeben. Die Haupt- und Nebendiag­nosen sowie die OPS-Kodes für die Entnahme des Transplantates und die Kodes für die eigentliche Transplantation sind anzugeben. 3. Postmortale Spende nach Gehirntod im Krankenhaus (Kriterien für eine mögliche postmortale Spende sind: Gehirntod nach den Richtlinien der Bundesärzte­kammer, Einwilligung und klinische Eignung) Die Kodierung bei einem Patienten, der als Organspender in Frage kommt, unter­scheidet sich nicht vom üblichen Vorgehen bei der Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren: als Hauptdiagnose ist diejenige Erkrankung oder Verletzung zu kodieren, die die Aufnahme veranlasst hat, hinzukommen vorliegende Nebendiagnosen und die durch­geführ­ten Prozeduren. Der entsprechende Kode für die Organentnahme bzw. der Kode 8978 Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende sind nicht zu kodieren (siehe auch Hinweise hierzu im OPS). Ebenso ist der Kode Z00.5 Untersuchung eines potentiellen Spenders eines Organs oder Gewebes nicht anzugeben. 4. Transplantation Empfänger des transplantierten Organs bekommen als Hauptdiagnose den Grund der Auf­nahme und den entsprechenden Prozedurenkode für die Transplantation. Es ist nicht not­wendig, die Entfernung des erkrankten Organs zu kodieren. Domino-Transplantations­patien­ten (wenn der Patient während der Be­handlungsphase ein Organ sowohl erhält als auch spendet (z.B. Herz/Lunge)) erhalten eine Spender-Neben­diagnose aus Z52.– Spender von Organen und Geweben und die Proze­durenkodes für die Transplantation und für die Entnahme (mit der Transplantation als Haupt­prozedur). - Versagen und Abstoßungsreaktion nach Transplantation Wird ein Patient aufgrund eines Versagens oder einer Abstoßungsreaktion nach Transplantation eines Organs oder Gewebes oder einer Graft-versus-host-Krankheit (GVHD) aufgenommen, wird ein Kode aus T86.− Versagen und Abstoßung von transplantierten Organen und Geweben als Hauptdiagnose zugewiesen. Im Falle einer Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen sind die Organmani­festationen einer GVHD unter Beachtung des Kreuz/Stern-Systems zu kodieren. An­schließend ist die (z.B. maligne) Grunderkrankung als Nebendiagnose anzugeben (Diese Regelung hat Vorrang vor DKR 0201 Auswahl und Reihenfolge der Kodes (Seite 63)). Erfolgt die Aufnahme aus einem anderen Grund als des Versagens oder der Abstoßungsreaktion nach Transplantation, so ist T86.– Versagen und Abstoßung von transplantierten Organen und Geweben nicht als Hauptdiagnose anzugeben.