DKR 2017

Deutsche Kodierrichtlinien

DKR 2017

P009aAnästhesie
Die Kodierung der Anästhesie mit einem Kode aus 890 sollte sich auf Ausnahme­situationen beschränken. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Schockpatienten, Kleinkinder oder nicht kooperative Patienten eine Anästhesie erhalten, damit eine diagnostische oder therapeutische Prozedur durchgeführt werden kann, die normalerweise ohne Anästhesie erbracht wird. Gibt es einen Kode für die durchgeführte Prozedur, so ist dieser zusammen mit einem Kode aus 890 für die Anästhesie anzugeben (siehe Beispiel 1). Gibt es keinen Kode für die durchgeführte Prozedur, so ist der Kode aus 890 für Anästhesie alleine anzugeben.