DKR 2016

Deutsche Kodierrichtlinien

DKR 2016

D015nErkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen
Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men als Hauptdiagnose Kodes für die spezifische Verschlüsselung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men finden sich beispielsweise in den folgenden Kategorien: Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert. Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80–T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben. Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men als Nebendiagnose Die Regelungen gelten für die Kodierung als Nebendiagnose entsprechend. Die Kriterien der Nebendiagnosendefinition (siehe DKR D003 Nebendiagnosen (Seite 9)) sind zu beachten. Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren