DKR 2025

Deutsche Kodierrichtlinien

DKR 2025

1508nDauer der Schwangerschaft
Ein Kode aus O09.–! Schwangerschaftsdauer ist bei stationärer Aufnahme einer Schwangeren immer als Nebendiagnose zu kodieren (in den Basisdaten der Mutter). Maßgeblich ist die Schwangerschaftsdauer zum Zeitpunkt der Aufnahme. Bei Aufnahme zur Behandlung von Komplikationen nach zuvor behandeltem Abort wird die Schwangerschaftsdauer nicht kodiert.