DKR 2022
Deutsche Kodierrichtlinien
DKR 2022
0903uHerzstillstand und operative Reanimation
Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.– Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme (z.B. präklinisch durch den Notarzt) oder während des stationären Aufenthaltes ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.
Der Herzstillstand (I46.– Herzstillstand) ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrunde liegende Ursache bekannt ist.
Bei Reanimation durch das Krankenhaus im Rahmen eines Herzstillstandes ist außerdem
8771 Kardiale oder kardiopulmonale Reanimation
zuzuweisen.
Operative Reanimation