DKR 2023
Deutsche Kodierrichtlinien
DKR 2023
0901fIschämische Herzkrankheit
Angina pectoris (I20.–)
Liegt bei einem Patienten eine Angina pectoris vor, ist der entsprechende Kode vor dem Kode der Koronaratherosklerose anzugeben.
Wenn ein Patient mit instabiler Angina pectoris aufgenommen wird und diese sich während des Krankenhausaufenthaltes zu einem Myokardinfarkt entwickelt, ist nur der Kode für einen Myokardinfarkt anzugeben.
Wenn der Patient jedoch eine Postinfarkt-Angina entwickelt, kann I20.0 Instabile Angina pectoris als zusätzlicher Kode angegeben werden.
Akuter Myokardinfarkt (I21.–)
Ein als akut bezeichneter oder bis zu vier Wochen (28 Tage) zurückliegender Myokardinfarkt ist mit einem Kode aus
I21.– Akuter Myokardinfarkt
zu verschlüsseln.
Kodes der Kategorie I21.– Akuter Myokardinfarkt sind anzugeben sowohl für die initiale Behandlung eines Infarktes im ersten Krankenhaus, das den Infarktpatienten aufnimmt, als auch in anderen Einrichtungen, in die der Patient innerhalb von vier Wochen (28 Tage) nach dem Infarkt aufgenommen oder verlegt wird.
Rezidivierender Myokardinfarkt (I22.–)
Mit dieser Kategorie ist ein Infarkt zu kodieren, der innerhalb von vier Wochen (28 Tagen) nach einem vorangegangenen Infarkt auftritt.
Alter Myokardinfarkt (I25.2-)
Die Schlüsselnummer
I25.2- Alter Myokardinfarkt
kodiert eine anamnestische Diagnose, auch wenn sie nicht als „Z-Kode“ in Kapitel XXI enthalten ist. Sie ist nur dann zusätzlich zu kodieren, wenn sie Bedeutung für die aktuelle Behandlung hat.
Sonstige Formen der chronischen ischämischen Herzkrankheit (I25.8)
Ein Myokardinfarkt, der mehr als vier Wochen (28 Tage) nach dem Eintritt behandelt wird, ist mit
I25.8 Sonstige Formen der chronischen ischämischen Herzkrankheit
zu verschlüsseln.
Ischämische Herzkrankheit, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde
Wenn während des aktuellen Krankenhausaufenthaltes eine ischämische Herzkrankheit behandelt wird, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde, ist folgendermaßen zu verfahren:
Wenn die vorhandenen Bypässe/Stents offen sind und ein erneuter Eingriff durchgeführt wird, um weitere Gefäßabschnitte zu behandeln, ist der Kode
I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, Ein-Gefäß-Erkrankung,
I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit, Zwei-Gefäß-Erkrankung,
I25.13 Atherosklerotische Herzkrankheit, Drei-Gefäß-Erkrankung oder
I25.14 Atherosklerotische Herzkrankheit, Stenose des linken Hauptstammes
und entweder
Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses
oder
Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik
zu kodieren.
Die Kodes
I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypass-Gefäßen
I25.16 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Stents
sind nur zu verwenden, wenn der Bypass/Stent selbst betroffen ist. In diesem Fall ist
Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder
Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik
als Zusatzdiagnose nicht anzugeben.
Voraussetzung für die Zuweisung der Kodes
Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder
Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik
ist außer dem Vorliegen anamnestischer Informationen über das Vorhandensein eines Koronararterienbypasses oder eine frühere Koronarangioplastie, dass diese Angaben für die aktuelle Krankenhausbehandlung von Bedeutung sind (siehe DKR D003 Nebendiagnosen (Seite 13)).