DKR 2016

Deutsche Kodierrichtlinien

DKR 2016

0801aSchwerhörigkeit und Taubheit
Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien H90.– Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung und H91.– Sonstiger Hörverlust in folgenden Situationen als Hauptdiagnose kodiert werden: - Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden - plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen - Krankheiten des Kreislaufsystems