DKR 2016

Deutsche Kodierrichtlinien

DKR 2016

0215hLymphom
Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen. Ein Lymphom wird, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Gebiete, nicht als metastatisch betrachtet. Bei Lymphomen sind die folgenden Kodes nicht zuzuordnen: C77.– Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten C78.– Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane C79.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Niere und des Nierenbeckens C79.1 Sekundäre bösartige Neubildung der Harnblase sowie sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane C79.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Haut C79.4 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Nervensystems C79.6 Sekundäre bösartige Neubildung des Ovars C79.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Nebenniere C79.8- Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen C79.9 Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation Für die Verschlüsselung einer Knochenbeteiligung bei malignen Lymphomen ist C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes Knochen(mark)herde bei malignen Lymphomen (Zustände klassifizierbar unter C81–C88) anzugeben. Soll das Vorliegen eines Befalls der Hirnhäute oder des Gehirns bei Neoplasien des lympha­tischen, blutbildenden und verwandten Gewebes angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüssel­nummer C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute zu verwenden. - Krankheiten des Blutes und der blut­bildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems Kapitel 3 derzeit nicht besetzt. - Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechsel­krankheiten