DKR 2024
Deutsche Kodierrichtlinien
DKR 2024
0206aBenachbarte Gebiete
Bekannte Primärlokalisation
Sofern sich die Ausbreitung eines Tumors von einer bekannten Primärlokalisation auf ein Nachbarorgan oder -gebiet (z.B. vom Darm auf die Blase oder vom Jejunum zum Ileum) fortsetzt, ist nur die Primärlokalisation zu kodieren. Die Ausbreitung im Nachbargebiet wird nicht verschlüsselt.
Unbekannte Primärlokalisation
Eine Neubildung, die zwei oder mehr anatomisch-topographisch aneinandergrenzende Teilbereiche innerhalb einer dreistelligen ICD-Kategorie überlappt und deren Ursprungsort nicht bestimmt werden kann, ist entsprechend der Subkategorie .8 („mehrere Teilbereiche überlappend“) zu klassifizieren (s.a. ICD-10-GM Hinweise zu Kapitel II), vorausgesetzt, dass die Kombination nicht speziell an anderer Stelle aufgeführt ist, wie zum Beispiel C16.0 Bösartige Neubildung der Kardia (Ösophagus und Magen).
Die ICD10GM stellt für bestimmte bösartige Neubildungen, deren Entstehungsort nicht festgestellt werden kann und deren angegebene Lokalisation zwei oder mehr dreistellige Kategorien überlappt, eigene Kodes zur Verfügung.
Ungenau/nicht näher bezeichnete Lokalisationen
Für ein Malignom, dessen Ursprungsort unbekannt ist und das sich über benachbarte Gebiete erstreckt (mehrere Bereiche überlappt) und dessen Lokalisation ungenau bezeichnet oder anderenorts nicht klassifiziert ist, steht der Kode
C76.– Bösartige Neubildungen sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisation
zur Verfügung.
Anmerkung: Die Verwendung dieser Kategorie ist nur dann zulässig, wenn keine spezifische Information bezüglich der Art der Neubildung (z.B. bösartige Neubildung des Thorax) verfügbar ist.